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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bauverträge
mit dem Maler- und Lackiererhandwerk
Stefan Weibler GmbH
De-Nys-Str. 11
54295 Trier
§ 1 Vertragsgrundlagen Vertragsgrundlage für von
uns als Auftragnehmer übernommene Aufträge sind die
beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen, VOB Teil B sowie die
nachstehenden Geschäftsbedingungen. Des Weiteren gelten
die Allgemein anerkannten Regeln der Technik,
insbesondere die Vorschriften der VOB Teil C, als
vereinbart.
§ 2 Angebot und Preise An das Angebot halten wir
uns 2 Monate ab Angebotsdatum gebunden. Mit der
Angebotsannahme gelten die Angebotspreise weitere vier
Monate als Vertragspreise. Tritt danach eine wesentliche
Veränderung (größer oder kleiner 0,75 %) der
Preisermittlungsgrundlage im Bereich Lohnkosten ein,
erhöht bzw. verringert sich der Angebotspreis in
angemessenem Umfang. Vorbehaltlich eines jeder Partei
zustehenden Einzelfallnachweises beträgt die
Preisänderung 0,85% je 1% Lohnkostenänderung . Das
Angebot bleibt mit allen Teilen unser geistiges
Eigentum. Die Weitergabe oder sonstige Verwendung kann
im Einzelfall gestattet werden. Eine
Umsatzsteuererhöhung kann auch im nichtkaufmännischen
Verkehr an den Auftraggeber weiterberechnet werden, wenn
die Leistung nach Ablauf von vier Monaten seit
Vertragsschluss erbracht wird.
§ 3 Eigentumsvorbehalt Soweit wir im Rahmen
unserer Leistungen auch Lieferungen erbringen, behalten
wir uns hieran das Eigentum bis zur vollständigen
Zahlung der erbrachten Leistungen vor. Wird ein
Liefergegenstand mit einem Bauwerk fest verbunden, so
tritt der Auftraggeber etwaige damit zusammenhängende
eigene Forderungen (z.B. bei Weiterverkauf des Objektes)
in Höhe unserer Forderung an uns ab.
§ 4 Witterung Werden Arbeiten witterungsbedingt
unterbrochen, erfolgt die Wiederaufnahme binnen einer
Woche nach Beendigung des Wetterhindernisses.
§ 5 Gewährleistung Unsere Leistungen werden
vertragsgerecht und nach den Allgemeinen anerkannten
Regeln der Technik ausgeführt. Hierfür übernehmen wir
die Gewähr. Für Mängel unserer Bauleistung, die durch
unsachgemäßen Gebrauch, Beschädigung oder Bearbeitung
durch Dritte oder sonstige, nicht durch uns zu
vertretende Umstände hervorgerufen sind, haften wir
nicht.
§ 6 Gerichtsstand Ausschließlicher Gerichtsstand
ist bei Vollkaufleuten für beide Teile der Ort unseres
Betriebssitzes.
§ 7 Schriftform Vereinbarungen, die vom Inhalt
der VOB Teil B und diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform
und der gegenseitigen schriftlichen Bestätigung.
VOB Teil B
als Bestandteil der AGB: Download im PDF-Format 2,24 MB |