Wir nehmen teil!
Die qih (Qualität im Handwerk Fördergesellschaft mbH) überwacht als neutrale Instanz alle Bewertungen unserer Kunden laufend und garantiert mit der Vergabe des Siegels die aktuelle hohe Qualität unserer Leistungen. Unseren aktuellen Siegelstatus jederzeit nachstehend einsehen.
Wir stellen uns auch weiterhin dem Urteil unserer Kunden.
 
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bauverträge
mit dem Maler- und Lackiererhandwerk

Stefan Weibler GmbH
De-Nys-Str. 11
54295 Trier

§ 1 Vertragsgrundlagen Vertragsgrundlage für von uns als Auftragnehmer übernommene Aufträge sind die beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, VOB Teil B sowie die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Des Weiteren gelten die Allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die Vorschriften der VOB Teil C, als vereinbart.

§ 2 Angebot und Preise An das Angebot halten wir uns 2 Monate ab Angebotsdatum gebunden. Mit der Angebotsannahme gelten die Angebotspreise weitere vier Monate als Vertragspreise. Tritt danach eine wesentliche Veränderung (größer oder kleiner 0,75 %) der Preisermittlungsgrundlage im Bereich Lohnkosten ein, erhöht bzw. verringert sich der Angebotspreis in angemessenem Umfang. Vorbehaltlich eines jeder Partei zustehenden Einzelfallnachweises beträgt die Preisänderung 0,85% je 1% Lohnkostenänderung . Das Angebot bleibt mit allen Teilen unser geistiges Eigentum. Die Weitergabe oder sonstige Verwendung kann im Einzelfall gestattet werden. Eine Umsatzsteuererhöhung kann auch im nichtkaufmännischen Verkehr an den Auftraggeber weiterberechnet werden, wenn die Leistung nach Ablauf von vier Monaten seit Vertragsschluss erbracht wird.

§ 3 Eigentumsvorbehalt Soweit wir im Rahmen unserer Leistungen auch Lieferungen erbringen, behalten wir uns hieran das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der erbrachten Leistungen vor. Wird ein Liefergegenstand mit einem Bauwerk fest verbunden, so tritt der Auftraggeber etwaige damit zusammenhängende eigene Forderungen (z.B. bei Weiterverkauf des Objektes) in Höhe unserer Forderung an uns ab.

§ 4 Witterung Werden Arbeiten witterungsbedingt unterbrochen, erfolgt die Wiederaufnahme binnen einer Woche nach Beendigung des Wetterhindernisses.

§ 5 Gewährleistung Unsere Leistungen werden vertragsgerecht und nach den Allgemeinen anerkannten Regeln der Technik ausgeführt. Hierfür übernehmen wir die Gewähr. Für Mängel unserer Bauleistung, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Beschädigung oder Bearbeitung durch Dritte oder sonstige, nicht durch uns zu vertretende Umstände hervorgerufen sind, haften wir nicht.

§ 6 Gerichtsstand Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Vollkaufleuten für beide Teile der Ort unseres Betriebssitzes.

§ 7 Schriftform Vereinbarungen, die vom Inhalt der VOB Teil B und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen schriftlichen Bestätigung.

VOB Teil B als Bestandteil der AGB: Download im PDF-Format 2,24 MB

 
 


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